Antwort auf: Einsatzkleidung von GSG

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#2155
andreas
Teilnehmer

Telefonat mit GSG Vertrieb / Frau Jardin am 11.12.2018 um 08:48 Uhr

• EN ISO 20471 / DGUV-R 105 003
Die Schutzkleidung von GSG wird nach den o.g. Vorschriften zertifiziert und hergestellt, die in den Produktbeschreibungen eingezeichneten Platzhalter wurden bei der Zertifizierung berücksichtigt und die Vorschriften der Warnklasse bleiben erhalten.
Andere Stellen der Kleidung dürfen nicht nachträglich mit Flauschfeldern etc. versehen werden, da dies zu einer Verkleinerung der vorgeschriebenen Fläche führt und die gesetzlichen Vorgaben für die Warnklasse unterschritten werden.
Falls an nicht zertifizierter Stelle gewünscht, näht GSG auf Kundenwunsch auch dort Flausch auf, jedoch muss vom Besteller ein Formblatt unterschrieben werden, die bescheinigt dass der Besteller auf die Unterschreitung der gesetzlichen Mindestvorgaben der Warnschutzkleidung und die Ungültigkeit der Zertifizierung/Warnschutzklasse hingewiesen wurde. Quasi ein Haftungsausschluss des Herstellers
• Alte Schutzkleidung, die vor Veröffentlichung der neuen Norm mit Logos etc. versehen wurde, hat noch Bestandsschutz